
Häufig gestellte Fragen zur Systemischen Beratung, Paar- und Familientherapie
Systemische Beratung richtet sich an Einzelpersonen, Paare und Familien und unterstützt dabei, Zusammenhänge besser zu verstehen und neue Perspektiven zu entwickeln.
- Veränderung & Orientierung
- Wunsch nach Veränderung und neuen Perspektiven
- Orientierung in Umbruchs- und Übergangsphasen
- Beziehungen & Familie
- Stärkung von Beziehungen in Partnerschaft und Familie
- Belastende Lebens- und Familiensituationen
- Fragen zu Erziehung, Unsicherheiten oder Konflikten im Familienalltag
- Persönliche Entwicklung
- Phasen von Ablösung und Identitätsentwicklung
- Wunsch nach mehr Klarheit, Selbstvertrauen und Handlungssicherheit
Systemische Methoden zielen darauf ab, neue Impulse zu setzen und Handlungsmöglichkeiten sichtbar zu machen.
Dabei kommen unterschiedliche Zugänge zum Einsatz, zum Beispiel:
- Visualisierungen von Beziehungen und Systemen
- Fragetechniken
- Einordnung biografischer und lebensgeschichtlicher Stationen
- Erkennen und Verstehen innerer Prozesse und Muster
- Gemeinsames Entwickeln neuer Sichtweisen und Lösungsansätze
Die Beratung wird nicht bei der Krankenkasse dokumentiert und erscheint somit in keinen offiziellen Akten. Dadurch entstehen keine möglichen Auswirkungen auf die berufliche Zukunft (z.B. bei einer angestrebten Verbeamtung) und es entfallen bürokratische Schritte, wie eine Antragstellung.
Die Beratung wird privat in Rechnung gestellt und ist nicht über die Krankenkasse abrechenbar.
Die kosten richten sich nach Art und Umfang der Beratung.
Eine Übersicht finden Sie unter „Ablauf & Kosten“.
Grundsätzlich ist es hilfreich, möglichst alle Beteiligten einzubeziehen (v.a. bei einer Paar- oder Familientherapie), damit die Themen gemeinsam betrachtet und Veränderungen miteinander gestaltet werden können.
Je nach Situation kann die Beratung jedoch auch im Setting variieren. Gemeinsam schauen wir, was für Ihre Situation passend ist.
Ich unterliege der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass keine Informationen ohne Ihr Einverständnis an Dritte weitergegeben werden.
In Paar- und Familiensettings wird der Umgang mit Vertraulichkeit zu Beginn gemeinsam vereinbart. Dies gilt auch für Inhalte aus Einzelgesprächen, etwa wenn zeitweise nur ein:e Partner:in oder Familienmitglied anwesend ist. So besteht für alle Beteiligten Transparenz über den Umgang mit vertraulichen Informationen.
Eine Ausnahme besteht nur bei akuter Gefährdung für Sie selbst oder andere.
